Nach dem Angriff auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo am 7. Januar 2015 wurden die Sicherheitsmaßnahmen in Frankreich verstärkt und eine Militärpräsenz prägte noch Monate danach das Pariser Alltagsbild. In dieser Zeit, in der auch in meinem Umfeld die Frage, wie kann, soll und muss man den Gefahren des Terrorismus begegnen, kontrovers diskutiert wurde, machte folgende Grafik in sozialen Netzwerken die Runde. Marianne, die französische Symbolfigur für Freiheit, führt den Tyrannosaurus Rex, der die Sicherheit darstellen und wahrscheinlich alle Gefahren auffressen soll, an der langen Leine. Was mit der Freiheit geschieht, wenn das Instrument der Sicherheit immer mehr wächst, wird hier einprägsam veranschaulicht. Diese Grafik poppt in meinen Gedanken immer wieder auf, wenn ich die Entwicklung im Bezug auf das Internet verfolge. Besonders im Bildungsbereich.
Das Internet wird in den meisten Bildungsdebatten als ein Ort der Gefahren beschrieben und die Kinder davor zu schützen, als oberste Maxime formuliert. Deshalb hört man an dieser Stelle nicht selten, dass Schule einen Schutzraum bieten soll. Hierfür werden Smartphones verboten, soziale Netzwerke verteufelt und eigene Lösungen, wie Moodle oder die zahlreichen Bildungsclouds, entwickelt bzw. angeboten. Und der Datenschutz schreibt den Plot in dieser Geschichte. Natürlich sehe auch ich die Gefahren und finde es notwendig, in einer Welt, in der nicht nur nette Menschen unterwegs sind und permanent Daten generiert und erfasst werden, ein Umfeld zu schaffen, in der sowohl die Freiheit als auch Sicherheit aller Personen gewährleistet werden. Wen, was und wie es zu schützen gilt und welche Freiheiten aufrechterhalten werden sollen, erfordert aber aus meiner Sicht eine gesamtgesellschaftliche kontroverse Debatte. Bisher nehme ich eine dominierende juristische Perspektive wahr. Mit der ab dem 25. Mai 2018 anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung scheint sich die Situation im Bildungsbereich nochmal zu verschärfen. Bei einer Qualifizierungsmaßnahme Baden-Württembergs wurde ich mit weiteren ca. 130 Lehrenden des Bundeslandes vom Kultusministerium informiert, dass man aus datenschutzrechtlichen Gründen Schüler_innen zukünftig nicht mehr auffordern dürfe, mit ihrem Smartphone oder vom heimischen Rechner im Internet zu recherchieren*. Hierbei könnte nämlich ein Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgen. Schulen erhalten allein damit einen neuen rechtlichen Rahmen, der das Bild von schulischer Bildung deutlich verändern wird. Ich bin auf die weiteren Richtlinien gespannt, die demnächst sicher folgen werden. Es gilt auch noch zu klären, wie das mit der noch aktuellen, favorisierten Strategie der Kultusministerkonferenz, dem BYOD-Ansatz (Bring Your Own Device bedeutet, dass private mobile Endgeräte in den Unterricht integriert werden.), in Einklang gebracht werden kann.
Freiheit und Offenheit im Internet und des Internets spielen eine zentrale Rolle im digitalen Wandel. In ihnen steckt das Potenzial der kulturellen Teilhabe, Überwindung bestehender Hierarchien oder Demokratisierung. Ich verstehe Schule nicht als Schutzraum, eher als Ort, an denen junge Menschen befähigt werden sollen, mündig und souverän in der Gesellschaft stattzufinden und sie mitzugestalten. Und Gesellschaft findet zunehmend auch im Internet statt. Spätestens wenn junge Menschen die Schule verlassen und ihr Smartphone wieder einschalten. Es ist ein wesentlicher Bestandteil ihres Lebens. Kein technisches oder juristisches Sicherheitssystem wird sie stets vor den dort drohenden Gefahren schützen können, sondern das eigene Urteilsvermögen als Resultat von kritischem Denken, Kommunikation, Kollaboration und Kreativität in einem persönlichen Lernnetzwerk. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden, stellt eine weitere Herausforderung für den Bildungsbereich im digitalen Wandel dar, in der aus meiner Sicht aktuell die Freiheit Unterstützung zu benötigen scheint.
*Weil ich bei einem Tweet zu diesem Thema einige Fragen aufkamen, möchte ich sie hier vorwegnehmen bzw. die Antworten drauf schon liefern: Die für Grundsatzfragen des Datenschutzes und technischer Datenschutz im Kultusministerium Baden-Württemberg zuständige Person hat diese Aussage getroffen. Leider wurde nicht der Paragraf genannt, auf den sich diese Aussage bezieht, weil zu viele noch offene Fragen im Raum standen und wir aus Zeitgründen die Diskussion beenden mussten. Genauere Informationen werden aber sicher bald auf der Seite des Kultusministeriums folgen. Allen anderen Lehrpersonen kann ich nur empfehlen, sich mit ihrem Kultusministerium in Verbindung zu setzen und deren Auslegungen der Verordnung in Erfahrung zu bringen.
Wie geht Ihr damit um, wenn sich die Kinder ein bestimmtes Arbeitsmittel beschaffen sollen (z.B. ein Arbeitsheft A5 karriert): Viele Schreibwarengeschäfte sind mit Videokameras ausgestattet… da muss man konsequent sein!
Das ist schon einfach nur schlimm, dass die Menschen, die an Schulen für den Datenschutz zuständig sind, sich nicht damit befassen wollen, sondern nach dem Grundprinzip „Wer nichts macht, macht nichts verkehrt“ lieber ein großes Hinterherhinken „gestalten“, als mit sinnvollen Ansätzen und ggf. Aufklärungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern nachhaltige Lösungen zu schaffen.
… aber zu praktischen Ansätzen, bis der Quatsch offiziell beseitigt ist: vielleicht kommt es nicht darauf an, sie zum Recherchieren IM INTERNET aufzufordern, sondern zum Recherchieren. Wer hat, kann ja den Brockhaus aus dem Schrank ziehen… (ja, leider weiß ich auch, dass es nicht für alle Szenarien so ein Work-Arround gibt, wenn ich nach Flipped-Classroom ein Video zur Vorbereitung aufgeben will, sammeln dann alle wieder USB-Sticks ein…)
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